Teilnahmebedingungen
Black Week 2025 Gewinnspiel
TeiTeilnahmebedingungen – „WhatsApp Early Bird Gewinnspiel Black Week 2025“
1. Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die MyWellness GmbH, Wittekindstraße 105, 44139 Dortmund (nachfolgend „Veranstalter“).
(2) Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahme
(1) Teilnehmen können alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
(2) Mitarbeitende der MyWellness GmbH sowie verbundener Unternehmen sind ausgeschlossen.
(3) Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen, die bis einschließlich 23. November 2025 (23:59 Uhr) ihren WhatsApp-Newsletter-Double-Opt-In (DOI) erfolgreich abgeschlossen haben – unabhängig vom Datum der ursprünglichen Anmeldung.
(4) Jede Telefonnummer mit gültigem DOI zählt einmal; Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen.
3. Gewinn und Gewinnerermittlung
(1) Verlost werden 3 × 200 € Wertgutscheine der MyWellness GmbH.
(2) Die Gewinner:innen werden am 24. November 2025 per Zufallsprinzip ermittelt.
(3) Die Benachrichtigung erfolgt exklusiv via WhatsApp über den offiziellen MyWellness-WhatsApp-Kanal.
(4) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung keine Rückmeldung, verfällt der Gewinn und wird neu ausgelost.
(5) Eine Barauszahlung oder Übertragung der Gewinne ist ausgeschlossen.
4. Datenschutz
(1) Für die Durchführung des Gewinnspiels werden nur die hierfür erforderlichen Daten (z. B. Name, Telefonnummer) verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der MyWellness GmbH unter [Link zur Datenschutzerklärung].
(3) Daten der Gewinner:innen werden ausschließlich zur Gewinnabwicklung genutzt und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
5. Ausschluss und vorzeitige Beendigung
(1) Der Veranstalter kann Teilnehmende bei Manipulation, technischen Missbräuchen oder falschen Angaben ausschließen.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig zu beenden oder anzupassen. Hieraus entstehen keine Ansprüche der Teilnehmenden.
6. Haftung und Rechtsweg
(1) Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.





