Teilnahmebedingungen „Friends werben Friends“-Programm
Übersicht der Bedingungen
1. Veranstalter und Gegenstand des Programms
(1) Veranstalter des Programms „Friends werben Friends“ ist die
MyWellness GmbH
Wittekindstraße 105
44139 Dortmund
Deutschland
(2) Das „Friends werben Friends“-Programm ist eine dauerhafte Empfehlungsregelung im Rahmen des Loyalty-Programms „MyWellness-Friend“.
(3) Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen des MyWellness-Friend-Programms in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(4) Mit Teilnahme am Programm werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich aktive Mitglieder des Loyalty-Programms „MyWellness-Friend“, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
(2) Voraussetzung ist ein aktives Kundenkonto bei MyWellness sowie eine aktive MyWellness-Friend-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Punktegutschrift.
3. Beginn und Dauer
(1) Das Programm startet am 10.04.2026.
(2) Das Programm ist nicht zeitlich befristet.
(3) Die MyWellness GmbH behält sich vor, das Programm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu beenden.
4.1 Empfehlungsprozess
(1) Teilnahmeberechtigte MyWellness-Friends („Werber“) werden per E-Mail über die Möglichkeit zur Neukundenwerbung informiert.
(2) In dieser E-Mail befindet sich ein personalisierter Empfehlungslink.
Dieser Link enthält eine individuelle Zuordnungskennung (Customer-ID) des Werbers.
(3) Der Werber muss diesen personalisierten Empfehlungslink eigenständig an die von ihm geworbene Person weiterleiten.
(4) Eine erfolgreiche Teilnahme setzt voraus, dass die geworbene Person:
sich ausschließlich über den personalisierten Empfehlungslink registriert,
sich erstmals als MyWellness-Friend registriert,
und im Anschluss eine Buchung über ihr eigenes Kundenkonto als MyWellness-Friend vornimmt.
(5) Erfolgt die Registrierung nicht über den personalisierten Empfehlungslink, ist eine nachträgliche Zuordnung technisch nicht möglich. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Bonuspunkte.
(6) Eine manuelle Nachtragung oder nachträgliche Verknüpfung eines Geworbenen mit einem Werber ist ausgeschlossen.
4.2 Bonusvoraussetzungen
(1) Der Werber erhält 500 Extrapunkte, wenn:
die geworbene Person sich wirksam über den personalisierten Empfehlungslink registriert,
erstmals MyWellness-Friend wird,
und einen Aufenthalt bei MyWellness bucht und tatsächlich durchführt.
(2) Die geworbene Person („Geworbener“) erhält ebenfalls 500 Extrapunkte, sofern:
die Registrierung über den personalisierten Empfehlungslink erfolgt ist,
sie erstmals MyWellness-Friend wird,
und ein Aufenthalt gebucht und durchgeführt wird.
(3) Maßgeblich ist die tatsächlich durchgeführte Buchung.
Stornierte, vollständig widerrufene oder nicht angetretene Aufenthalte werden nicht berücksichtigt.
(4) Die Bonuspunkte werden erst nach erfolgtem Aufenthalt gutgeschrieben.
(5) Pro erfolgreicher Neukundenwerbung werden jeweils 500 Punkte an den Werber und 500 Punkte an den Geworbenen gutgeschrieben.
(6) Eine Begrenzung der Anzahl möglicher Empfehlungen besteht nicht, sofern kein Missbrauch vorliegt.
(7) Eigenwerbungen, Mehrfachregistrierungen derselben Person oder Umgehungsversuche sind unzulässig.
5. Punktegutschrift und Einlösung
(1) Die Gutschrift der Extrapunkte erfolgt nach Abschluss des Aufenthalts der geworbenen Person auf das jeweilige MyWellness-Friend-Konto.
(2) 500 Punkte entsprechen einem Gegenwert von 5,00 €.
(3) Für die Einlösung, Gültigkeit und den Verfall der Punkte gelten die Teilnahmebedingungen des MyWellness-Friend-Programms.
6. Ausschluss vom Programm
(1) Die MyWellness GmbH behält sich vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Teilnahmebedingungen des MyWellness-Friend-Programms vom Programm auszuschließen.
(2) Bereits gutgeschriebene Punkte können in diesen Fällen nachträglich aberkannt werden.
(3) Unzulässig sind insbesondere:
Eigenempfehlungen über mehrere E-Mail-Adressen
Scheinbuchungen
automatisierte oder gewerbliche Empfehlungsmodelle
sonstige Umgehungsversuche
7. Änderung oder Beendingung des Programms
Die MyWellness GmbH behält sich vor, das „Friends werben Friends“-Programm jederzeit aus sachlichen Gründen zu ändern oder zu beenden. Bereits ordnungsgemäß entstandene Bonusansprüche bleiben hiervon unberührt.
8. Schlussbestimmung
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Dortmund, im März 2026





